Das Infrastrukturprojekt

Das Infrastrukturprojekt

Die Eisenbahnstrecken zwischen Hannover, Hamburg und Bremen sind wichtige Bestandteile des deutschen Verkehrsnetzes. Sie sind nicht nur von Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger in der Region sowie die Wirtschaft vor Ort, sondern stellen darüber hinaus auch wichtige europäische Verkehrsachsen für den Personenfern- und Güterverkehr dar.

Bereits in den 1980er Jahren wurde eine Steigerung der Kapazität auf diesen Verbindungen diskutiert. Im Jahr 1992 wurde die sogenannte „Y-Trasse“ in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Der Name der Trasse leitete sich aus der Streckenführung ab, die eine gemeinsame Führung der Strecken nördlich von Hannover mit anschließender Gabelung in zwei Äste nach Bremen und Hamburg vorsah. Für diese Trasse wurde ein Raumordnungsverfahren eingeleitet, das im Jahr 2001 mit einem Raumordnungsbescheid abgeschlossen wurde. Im Jahr 2003 wurde die Trasse in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen.

Im Jahr 2010 wurde im Zuge der Bedarfsplanüberprüfung durch den Bund beschlossen, die Deutsche Bahn AG zu beauftragen, Alternativen zur sogenannten „Y-Trasse“ zu untersuchen. Die DB AG hat daraufhin ab 2011 sieben Alternativvarianten in Form von Planungskorridoren betrachtet und Ende 2013 vorgestellt.

Der Bund, das Land Niedersachsen und die DB AG haben sich darauf geeinigt, die Bürgerinnen und Bürger umfangreich zu informieren. Die Deutsche Bahn hat im Sommer 2014 in allen Landkreisen im Untersuchungsraum über die Ergebnisse der Variantenuntersuchung informiert. Im Vorfeld des formellen Verfahrens wurde, initiiert durch das Land Niedersachsen, das Dialogforum Schiene Nord durchgeführt, das die vorliegenden Varianten und die Untersuchungen dazu kritisch würdigte. Dabei erörterte es die unterschiedlichen Interessenslagen der Beteiligten und Betroffenen.

Das Dialogforum kam innerhalb eines Jahres zum Ergebnis, die so genannte Alpha-Variante weiterzuverfolgen und diese für eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan vorzuschlagen. Die letztendliche Entscheidung über den Ausbau trifft der Deutsche Bundestag.

In den sich daran anschließenden Planungs- und Genehmigungsschritten sind ebenfalls verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgesehen (z.B. im Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren)..